Info E-Auto-Förderung für Privatkunden bei Zulassung ab 01.01.2026

Bitte beachten Sie, dass bei unseren Rabattangeboten für Elektrofahrzeuge und förderfähige Plug-in Hybride die E-Auto-Förderung zusätzlich zum Endpreis bei dem Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ab ca. 01.05.2026 beantragt werden kann.
Wählen Sie bei uns bitte den Rabatttyp "Privatkunden" oder "Privatkunden mit Schwerbehindertenausweis". Gewerbetreibende erhalten nach jetzigem Stand keine Förderung.  

Ausführliche Informationen zur Beantragung und ob Sie für die E-Auto-Förderung berechtigt sind, erhalten Sie direkt auf der Homepage des Bundesministeriums. Bitte hier klicken

Nach den aktuellen Bedingungen gilt eine Mindesthaltedauer von 3 Jahren auf die Person, welche die Prämie beantragt. 

 

Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), www.bundesministerium.de 

 

 Bei weiteren Fragen zur Bestellung Ihres Wunsch-Neuwagen mit Rabatt, können Sie uns gerne ansprechen. 




 

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Fax: 02931 / 78 63 170
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